Die Steuerklassen

Die Steuersätze variieren in Deutschland zwischen 14% und 42%. Welchen Steuersatz man bezahlen muss hängt von Faktoren, wie dem zu versteuerndem Einkommen ab, oder auch ob man ledig, verheiratet oder verpartnert ist.

Es gibt deshalb auch verschiedene Steuerklassen, in die jede Person fällt und wir werden euch im Folgenden erklären wie ihr rausfinden könnt in welcher Steuerklasse ihr seid, wie viel Steuern ihr bezahlen müsst und wie ihr Steuerklassen auch wechseln könnt.


Die Steuerklassen unterteilen sich in Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Erklären wir nun zu Beginn was die Unterschiede sind:

Steuerklasse 1

In diese Steuerklasse fallen alle Personen, die ledig sind. Dazu zählen auch alle Personen, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind, das heißt auch alle die geschieden oder verwitwet sind.
In Steuerklasse 1, wie auch in jeder Steuerklasse gibt es den Grundfreibetrag, bis zu dem man keine Steuern zahlt. Dieser beträgt im Jahre 2020 9.408€. Außerdem gibt es in Steuerklasse 1 einen Kinderfreibetrag. Dieser beträgt 7.812€ pro Jahr. Das bedeutet, wenn man ein Kind hat und in Steuerklasse 1 ist, zählen 7.812 € nicht zum versteuerndem Einkommen. Zudem gibt es die Möglichkeit Kindergeld zu bekommen, und dieses beträgt für das erste Kind 204€ pro Monat. Um rauszufinden was für eine Person besser ist, gibt es hier eine Beispielrechnung.

Steuerklasse 2

In diese Steuerklasse fallen alle Personen, die Alleinerziehend sind.  Dies bedeutet, dass die alleinerziehende Person mit mindestens einem steuerrechtlich zu berücksichtigendem Kind zusammenleben muss. Was sind nun die Voraussetzungen um in Steuerklasse 2 zu fallen?

– Es muss mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt leben, für das ein Kinderfreibetrag oder ein Kindergeldanspruch besteht

– Es darf keine weitere volljährige Person im Haushalt wohnen, die als zusätzlicher Erziehungsberechtigter fungieren kann.

Dies bedeutet, dass die alleinerziehende Person mit mindestens einem steuerrechtlich zu berücksichtigendem Kind zusammenleben muss.
Steuerklasse 2 ist deshalb attraktiv, da man hier einen Alleinerziehendenentlastungsbetrag bekommt. Diesen erhält man zusätzlich zum Grundfreibetrag (9.408€) und zum Kinderfreibetrag (7.812€). Dieser beträgt nochmal zusaätzlich (1.908€). Für jedes weitere Kind steigt der Betrag auch um 204€. Alle Beträge sind pro Jahr.



Steuerklasse 3

In Steuerklasse 3, wie auch in Steuerklasse 4 und 5 fallen ausschließlich verheiratete Personen. Steuerklasse 3 ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich. Grundsätzlich wählt der Besserverdiener Steuerklasse 3 und der Niedrigverdiener Steuerklasse 5. In Steuerklasse 3 werden grundsätzlich die wenigsten Steuern gezahlt, wohingegen in Steuerklasse 5 sehr hohe Abzüge anfallen.
Ob man nun die Steuerklasse 3/5, 5/3 oder 4/4 wählen sollte, hängt stark vom Verdienst ab. Steuerklasse 3/5 bzw. 5/3 sollte gewählt werden, wenn eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Grundsätzlich sagt man, dass die Person die 60% oder mehr zum Gesamteinkommen beiträgt Steuerklasse 3 wählen sollte und die andere Person kommt automatisch in Steuerklasse 5.

Steuerklasse 4

Diese Steuerklasse wird meist gewählt, wenn beide Personen ungefähr gleich viel verdienen. Steuerklasse 4 ist fast identisch mit Steuerklasse 1 was die Abzüge angeht, bis auf den Kinderfreibetrag. Dieser beträgt in Steuerklasse 1 7.812€ und in Steuerklasse 4 nur 3.906€. Hier wird der Freibetrag nämlich beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zugerechnet.

Steuerklasse 5

Diese Steuerklasse können wie auch Steuerklasse 3 und 4 nur Verheiratete wählen. Dabei wählt der Partner mit dem höheren Einkommen Steuerklasse 3 und der mit dem niedrigeren Steuerklasse 5. Diese Steuerklasse hat im Vergleich zu den anderen Steuerklassen recht hohe Abzüge, jedoch kann es sich nach der Faustformel, wenn eine Person 60% oder mehr des Gesamteinkommens beisteuert lohnen, die Klassen 3 und 5 zu wählen.
In Steuerklasse 5 gibt es im Gegensatz zu den anderen Steuerklassen auch keinen Grundfreibetrag und keinen Kinderfreibetrag. Dieser wird ausschließlich dem Ehepartner in Steuerklasse 3 gewährt.

Steuerklasse 6

Diese Steuerklasse ist für Arbeitnehmer mit 2 oder mehr Jobs gedacht. Sofern die Person mit dem 2. Job mehr als 450€ pro Monat verdient, wird dieser mit der Steuerklasse 6 besteuert. In dieser Steuerklasse sind die Abzüge besonders hoch. Es existieren folgende Freibeträge nicht: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag.
Man ist mit zwei Jobs, somit immer in zwei Steuerklassen, und eine davon ist die Steuerklasse 6. Zudem spielt es hier keine Rolle ob man verheiratet ist oder Kinder hat.

Minijobs

Wenn eine Person einen Minijob ausübt, das heißt wenn der Verdienst nicht über 450€ pro Monat liegt, muss sie keine Steuern bezahlen. Dies gilt auch, wenn sie bereits ein festes Einkommen hat und zudem den Minijob als zweiten Job ausübt. Sie zahlt dann nur Steuern auf das Einkommen aus dem ersten Job.

In jeder Steuerklasse mit der Steuererklärung Geld zurückholen

Egal in welcher Steuerklasse man sich befindet oder ob man nur einen Minijob ausübt, lohnt es sich immer eine Steuererklärung zu machen. Eine der einfachsten und unkompliziertesten Möglichkeiten ist es die Steuererklärung mit Diensten wie smartsteuer zu erledigen.
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Sie können komplett kostenlos das Formular ausfüllen und erhalten im Anschluss einen Betrag, den Sie zurückerstattet bekommen können. Erst wenn Sie die Steuererklärung abgeben möchten, müssen Sie die 34,99€ zahlen.

Unserer Meinung nach ist dies sehr sinnvoll und wir nutzen diese Dienste auch selber.
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