Das Nationale Visum

Nationale Visa, mit denen man mehr als 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland bleiben kann, werden zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zum Studium oder zur Familienzusammenführung erteilt. Wir fokussieren uns hier auf das Visum zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Dieses Visum benötigen im Gegensatz zum Schengen Visum alle Personen aus den Balkanstaaten, somit auch Personen aus Albanien, dem Kosovo oder Nordmazedonien.

Wie bekommt man das Visum?

Das Visum muss bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt werden. Um das Visum zu erhalten, benötigt man zudem einen Arbeitsvertrag mit einem in Deutschland ansässigen Unternehmen.
Zum Termin, den Sie bei der deutschen Botschaft beantragt haben, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsangebot, den der Arbeitsgeber und die Person die ein Arbeitsvisum beantragt, unterschrieben haben.
  • Eine vorherige Arbeitsgenehmigung der deutschen Behörden

Um das Visum zu bekommen müssen Sie folgende Schritte beachten:

1.Schritt

Sie müssen eine Arbeitsstelle bei einem deutschen Arbeitgeber, Unternehmen, oder einer Institution suchen.

Wenn Sie einen Arbeitsplatz gefunden haben, verlangen Sie bitte vom Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsangebot. Dieses Dokument muss alle wichtigen Angaben des Arbeitgebers und Arbeitnehmers (Name, Adresse, Telefonnummer oder andere Kontaktdaten) enthalten. In diesem Dokument muss auch stehen, ab welchem Datum der Arbeitsvertrag gültig ist. Zudem muss die Form des Vertrages, der Bruttolohn, die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch usw. enthalten sein. Die deutschen Behörden empfehlen, mindestens drei Kopien vom Vertrag, oder dem Angebot zu machen, welche vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschrieben sind.

2.Schritt

Der 2.Schritt ist, eine Arbeitsgenehmigung der deutschen Behörden zu erhalten. Um den Erhalt des Visums einfacher zu gestalten, ist eine Arbeitsgenehmigung durch die deutschen Behörden notwendig. Meist ist hier die Genehmigung durch das Bundesamt für Arbeit oder durch das Ausländeramt nötig. Dies können Sie aber zusammen mit ihrem Arbeitgeber besprechen.
Welche dieser beiden Behörden für Sie zuständig ist, hängt vor allem davon ab, ob Sie schon mal in Deutschland waren (Asyl beantragt, zum Studium, Sprachkurs über 3 Monate, ob sie eine Duldung haben…).
Ihr Arbeitgeber und Sie müssen genaue Informationen über vorherige Aufenthalte in Deutschland angeben, falls man Sie danach fragt, um keine Probleme mit dem Visum oder dem Beginn der Arbeit zu haben.
Diese Angaben werden im Laufe der Bearbeitung ihres Visaantrags überprüft. Falls sich rausstellt, dass einige ihrer Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, kann dies dazu führen, dass ihr Antrag für ein Nationales Visum bzw. Arbeitsvisum abgelehnt wird, oder dass sich die Prozedur ihres Antrages verlängert.